Praxis für Psychotherapie
für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Elternberatung / Elterncoaching

Dipl.-Päd. Stephanie Nägelke

Analytische und tiefenpsychologisch fundierte
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandele ich Kinder ab dem frühen Kleinkindalter durch alle Altersstufen, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.

Diagnostik

In bis zu fünf ersten Diagnostikgesprächen (Probatorik) mit dem:der Patient:in und den Eltern, bei Kleinkindern die Beobachtung der Interaktion und des Spiels, entsteht für mich ein erstes Bild von dem Ausmaß der seelischen Erkrankung. Nach der Probatorik bekommen Patient:in und Familie eine Empfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung oder für andere weiterführende Hilfen.

Besteht die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung, ist die Motivation des:der Patient:in sowie die Möglichkeit der Familie, die Therapie zu unterstützen, entscheidend für die Durchführung.

Therapie

Das analytische und tiefenpsychologische Krankheitsverständnis geht davon aus, dass seelisch bedingte Erkrankungen auf einen ungelösten bewussten oder unbewussten Konflikt zurückgehen. Symptome sind Ausdruck von seelischer Not und der missglückte Versuch der Selbstheilung. In seelischen und psychosomatischen Erkrankungen erkennen wir Bewältigungsstrategien, die sich ungünstig auswirken – nach innen und nach außen. Im Verlauf der Psychotherapie können diese Symptome überflüssig werden, wenn sie hier als Protest und Hilferuf verstanden werden und die zugrundeliegenden Konflikte bearbeitet werden können.

Wichtigster Bestandteil der Psychotherapie ist das vertrauensvolle Verhältnis des:der Patient:in und dem Therapeuten und auch den Eltern. Nur dann können belastende Gedanken und Gefühle ausgesprochen und miteinander bearbeitet werden.

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und muss alles mir Anvertraute für mich bewahren – sowohl gegenüber dem:der Patienten:in als auch gegenüber den Eltern.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie…

…ist empfohlen, wenn ein isolierter oder aktueller Problembereich das seelische Gleichgewicht stört. Die therapeutische Arbeit bezieht sich v.a. auf das aktuelle Geschehen und die Selbstentwicklung wird unterstützt. Ziel ist es, dass die Symptome zurückgehen oder gar ganz verschwinden und die Patient:innen entlastet an ihre altersentsprechenden Entwicklungsphasen anknüpfen können.

Die tiefenpsychologisch fundierte Behandlung findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

Die analytische Psychotherapie …

… ist empfohlen, wenn die Symptomatik eng mit der Persönlichkeitsstruktur verbunden ist. Ziel ist es, tief verborgene innere Konflikte bewusst zu machen und andere Beziehungs- und Konfliktlösungsmöglichkeiten zu finden. Gemeinsam versuchen Therapeutin und Patient:in die Konflikte zu verstehen, um diese zu bewältigen.

Gespräche mit den Bezugspersonen

Die Eltern oder direkten Bezugspersonen sind die wichtigste Säule im Leben ihrer Kinder und als Bündnispartner für die Psychotherapie unabdingbar. Sie sind in Sorge aufgrund der seelischen Erkrankung ihrer Kinder und manchmal auch aufgrund eigener Lebenslinien mit den verborgenen Konflikten verstrickt. Die Elterngespräche dienen zum einen der Entlastung, zum anderen auch zur gemeinsamen Betrachtung der eigenen möglichen Beteiligung an der Erkrankung und an der Gesundung.

Die Häufigkeit der Elterngespräche richtet sich nach dem Alter der Patient:innen. Mit älteren Jugendlichen entscheide ich gemeinsam die mögliche Einbeziehung der Eltern.

Kosten

Der Beruf des:der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:in ist ein anerkannter Heilberuf nach dem Psychotherapeutengesetz. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Privatpraxis können von der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder als Selbstzahler übernommen werden. In einzelnen Fällen ist die Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Absatz 3 SGB V möglich.

Zum Procedere in ihrer persönlichen Situation berate ich Sie gern.

Anlass für psychotherapeutische Hilfe können u.a. sein: